Neue Mess- und Eichgesetze

Seit 01.01.2015 ist das Neue Mess- und Eichgesetz gültig.

Unter §32 MessEG ist geregelt, dass alle geeichten Messgeräte, die nicht durch den Versorger (Stadtwerke, Energieversorger, ect.) gestellt werden, online beim Eichamt durch den Verwender oder Eigentümer registriert werden müssen.

Mehr Informationen könne Sie bei unserem Fachpersonal telefonisch unter 09642/7032810 erfragen, oder auf www.eichamt.de.

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